Meldepflicht

Bitte beachten Sie, dass Sie nach §8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als feststellender/behandelnder Arzt zur namentlichen Meldung für die in §6 IfSG aufgeführten Erkrankungen an das Gesundheitsamt verpflichtet sind. Wir weisen darauf hin, dass hier bereits der Krankheitsverdacht mitgeteilt werden muss.

Weiterführende Links

Meldeformular: https://www.lzg.nrw.de/service/download/pub-ifsg/

Wortlaut §6 IfSGhttp://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

Kontakt Gesundheitsamt Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/gesundheitsamt